Was spricht für eine Holdinggesellschaft in der Schweiz?

Gerne möchte ich Ihnen einmal die Vorteile nennen, die darin bestehen, eine Holdinggesellschaft mit Sitz in der Schweiz zu gründen. Der Hauptvorteil einer Holdinggesellschaft in der Schweiz liegt in deren Steuerbefreiung – dies gilt allerdings nur dann, wenn die Holdinggesellschaft ausschließlich Anteile an Aktien einer nicht in der Schweiz ansässigen Firma hält. In diesem Fall kann das Unternehmen Steuerbefreiung beantragen. Dies bedeutet jedoch nicht,. dass überhaupt keine Abgaben gezahlt werden müssen, sondern nur wenige. Von städtischen und kantonalen Steuern ist man als Holdinggesellschaft in der Schweiz gänzlich befreit – das heißt, wenn man im richtigen Kanton ansässig ist. Aber hierüber kann man sich ja im Vorfeld informieren. Eine Kapitalertragssteuer existiert ebenfalls nicht für eine Holdinggesellschaft mit Sitz in der Schweiz. Zudem sprechen noch weitere Gründe für die Schweiz als Standort einer Holdinggesellschaft. Der hohe Lebensstandard, von dem auch Ihre Angestellten profitieren werden, ein hohes Bildungsniveau und ein hervorragendes Bankwesen sprechen für dieses Land. Und natürlich, wie bereits erwähnt, die niedrigsten Steuersätze Europas. Kein Wunder, dass viele international bekannte und erfolgreiche Firmen ihre Holdinggesellschaft in der Schweiz haben. Dies ist auf jeden Fall etwas, was sich jede interessierte Firma überlegen sollte – die Gründung der Niederlassung ist denkbar einfach und geht schnell über die Bühne.

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